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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieland, Dominik und Hell, Jacqueline-Patricia GbR

Deutschland: Stand 10. Januar 2023

1. Geltungsbereich der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der Bieland, Dominik und Hell, Jacqueline-Patricia GbR (nachfolgend: Pole for Soul) mit ihren Mitgliedern mit Tarifverträgen, Inhabern von Zehnerkarten, Teilnehmern von Schnupperstunden, Workshops, Gruppenangeboten (etwa PoleParty), sowie gegebenenfalls weiteren zeitlich befristeten Angeboten von Pole for Soul.

Im Folgenden werden sowohl Mitglieder als auch Teilnehmer der o. g. Kurse und Inhaber von Zehnerkarten als „Mitglied“ bezeichnet.

 

2. Vertragsabschluss

Der Vertrag über die Mitgliedschaft (Tarifvertrag, Zehnerkarte und weitere Angebote) kommt im Studio durch Unterschrift des Mitglieds zustande. Für die Teilnahme an einem zeitlich befristeten Angebot (Gruppenveranstaltung, Workshop, Schnupperstunde, PoleParty, Zehnerkarte u.ä.) erfolgt die Buchung über die Onlineplattform der Eversports GmbH. Hier gelten die AGB der Eversports GmbH. Jede Buchung oder Buchungsanfrage über die Eversports-Plattform durch den Nutzer wird durch Eversports als Erklärungsbote an den Betreiber weitergegeben, entweder via Email oder direkt über die Eversports-Plattform. Erst mit Erhalt einer entsprechenden Buchungsbestätigung ist die Buchung wirksam. Die Buchungsbestätigung wird von Eversports direkt über die Eversports-Plattform angezeigt oder per E-Mail übermittelt; für den Zugang letzterer übernimmt Eversports jedoch keine Haftung. Buchungen auf der Eversports-Plattform werden gemäß Vereinbarung im Partnervertrag entweder als Direktbuchungen ohne weitere Anfrage bei Pole for Soul vorgenommen oder als bloße Buchungsanfrage an Pole for Soul weitergeleitet. Alle über das Eversports-System getätigten Direktbuchungen bzw. Buchungsanfragen und Stornierungen werden Pole for Soul direkt über den Admin-Bereich und/oder automatisch per E-Mail übermittelt. Direktbuchungen erlangen unmittelbar mit der Buchung durch den Nutzer ohne weiteres Zutun von Eversports Gültigkeit, wohingegen Buchungsanfragen erst nach Bestätigung durch den Pole for Soul Gültigkeit erlangen.

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“Minderjährige haben eine Einverständniserklärung zur Teilnahme an den Angeboten mit der Unterschrift und einer Kopie bzw. Foto des Lichtbildausweises des Erziehungsberechtigten mitzubringen. Eine Vorlage der Einverständniserklärung wird auf Anfrage zugesandt (elektronisch per Mail).

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3. Leistungen

Durch den Vertrag erhält das Mitglied nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Vertragsdeckblatt Zutritt zum Studio und ist berechtigt, dieses während der jeweiligen Öffnungszeiten zu nutzen. Die dem Mitglied zukommenden Leistungsangebote sind nicht auf Dritte übertragbar.
Pole for Soul garantiert nicht dafür, dass dem Mitglied zu jeder Zeit alle gewünschten Geräte oder Plätze in Kursen zur Verfügung stehen. Es werden lediglich so viele Geräte und Kursplätze vorgehalten/bereitgestellt, dass im Rahmen einer üblichen Auslastung mit einer Nutzungsmöglichkeit ohne unzumutbare Wartezeit zu rechnen ist.

 

4. Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge / Zahlungsverzug

Ist auf der Anmeldung für ein zeitlich befristetes Angebot ein einmaliger Betrag vereinbart, so ist dieser sofort fällig. Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Mitgliedsbeiträge vereinbart, werden diese Mitgliedsbeiträge jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist.  Sofern die Mitgliedschaft nicht am Monatsbeginn beginnt, ist der Mitgliedsbeitrag für den Kalendermonat des Zustandekommens des Vertrages vollständig fällig, sodass für den letzten Kalendermonat der Mitgliedschaft keine Kosten entstehen.

Schnupperstunden und Workshops können direkt über den Anbieter Eversports bezahlt werden. Auf Verlangen hat das Mitglied die Zahlung durch einen geeigneten Nachweis zu belegen. Den von Pole for Soul über die Eversports-Plattform angezeigten Preis für gebuchte Schnupperstunden und Workshops hat der Nutzer über die Eversports-Plattform zu bezahlen. Dafür stehen unterschiedliche Arten der Bezahlung zu unterschiedlichen Tarifen zur Verfügung

Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge und Gebühren zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart wurde. Das Mitglied wird Pole for Soul hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist.

Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält sich Pole for Soul das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassokosten, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten. Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart und befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der der Summe von zwei monatlichen Gesamtbeiträgen entspricht, in Verzug, ist Pole for Soul berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist Pole for Soul berechtigt, einen weiteren Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Das Mitglied hat das Recht, Pole for Soul nachzuweisen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als der geforderte pauschalierte Schadensersatz. Pole for Soul bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

Für die verbindliche Buchung eines Gruppenangebots (z.B. Aerial Party) wird eine Anzahlung i. H. v. 150,00 € fällig. Für die verbindliche Buchung von Workshops ist die Zahlung des Gesamtpreises nötig. Die Stornierung ist bis zwei Wochen vor dem vereinbarten Termin kostenlos möglich. Wird diese Frist versäumt wird die Anzahlung vollständig einbehalten. Wird die Buchung über die Plattform der Eversports GmbH getätigt, so ist eine Stornierung allein aus diesem Grund grundsätzlich nicht möglich. Sofern Pole for Soul dem Nutzer im Einzelfall das Recht zur Stornierung einräumt, so ist in den Bedingungen vor Abschluss der Buchung ersichtlich.

 

5. Preisanpassungsrecht

Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Mitgliedsbeiträge vereinbart, ist Pole for Soul berechtigt, den monatlichen Mitgliedsbeitrag zu erhöhen, wenn sich die gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Mitgliedsbeitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. Pole for Soul wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam. Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, ermäßigt sich der monatliche Mitgliedsbeitrag entsprechend. Die Ermäßigung tritt mit der Verringerung der Umsatzsteuer ein.

 

6. Kündigung / Stilllegung des Vertrages

Der Vertrag hat zunächst die auf dem Mitgliedsvertrag angegebene Mindestvertragslaufzeit. Soweit auf dem Mitgliedsvertragt nichts Anderes vereinbart ist, verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um die auf Mitgliedsvertag angegebene Verlängerungszeit, wenn der Vertrag nicht vom Mitglied oder von Pole for Soul vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Für die Kündigung gilt die auf dem Mitgliedsvertrag angebende Kündigungsfrist.

In folgenden Fällen gewährt Pole for Soul eine vorübergehende Stilllegung des Vertrages:

-im Fall einer Schwangerschaft

-bei Eintritt einer Erkrankung, aufgrund derer die fortgesetzte Nutzung der Angebote von Pole for Soul unmöglich oder schädlich wäre. Sofern die Nutzung einzelner, nicht gänzlich unwesentlicher Teile möglich bleibt, ist eine Stilllegung unzulässig.

Die beabsichtigte Stilllegung ist Pole for Soul mindestens sieben Werktage vor dem Beginn der Stilllegung durch das Mitglied bekannt zu geben. Eine Stilllegung muss am Monatsersten beginnen und kann nur für volle Monate genommen werden.

In den Fällen einer Schwangerschaft oder Erkrankung wird die Stilllegung nur wirksam, wenn ein Attest eines unabhängigen Facharztes des jeweils betroffenen Fachgebietes, dass die Erkrankung oder Schwangerschaft bestätigt, bei Pole for Soul im Original eingereicht wird. Eine Stilllegung kann erst nach Eingang des Attests bei Pole for Soul erfolgen.

Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung der im Stilllegungszeitraum fälligen monatlichen Mitgliedsbeiträge befreit und kann Leistungen von Pole for Soul nicht in Anspruch nehmen.  Im Falle einer Stilllegung verschiebt sich der Zeitpunkt der nächstmöglichen Vertragsbeendigung durch ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft um die Dauer der Stilllegung auf einen entsprechend späteren Zeitpunkt.

Ein Anspruch auf Stilllegung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist.

Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.

 

7. Pflichten des Mitglieds

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7.1. Angabe einer E-Mail-Adresse / Änderungen vertragsrelevanter Daten

Das Mitglied ist verpflichtet, Pole for Soul bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, die regelmäßig abgerufen wird und über die die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann.

Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen von Pole for Soul (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können.

Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc., Pole for Soul unverzüglich mitzuteilen.

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7.2. Gesundheit des Mitglieds

Das Mitglied bestätigt mit seiner Anmeldung bei Pole for Soul, dass aus gesundheitlichen Gründen keine Bedenken gegen eine Trainingsteilnahme an den gewählten Angeboten von Pole for Soul besteht. Dem Mitglied ist bewusst, dass das Training bei Pole for Soul aus tänzerischen und akrobatischen Elementen besteht, welche über die üblichen Gefahren eines regulären Fitnessprogramms hinausgehen. Das Mitglied hat Pole for Soul über etwaige körperliche Einschränkungen vor Kursbeginn in Kenntnis zu setzen. Möchte ein Mitglied trotz gesundheitlicher Einschränkungen teilnehmen, so geschieht dies auf eigene Verantwortung. Die Mitglieder erhalten beim Erlernen der Figuren Hilfestellung. Die Hilfestellung erfolgt durch den/die Trainer(in) bzw. eine andere teilnehmende Person nach vorherigem Erlernen der Hilfestellung. Fühlt sich ein Mitglied mit der Hilfestellung durch eine andere teilnehmende Person nicht sicher, so ist dies vorab dem/der Trainer(in) anzumelden.

 

8. Sonstige Teilnahmebedingungen

Pole for Soul behält sich vor, einzelne Mitglieder aus wichtigem Grund vom Unterricht auszuschließen. Als wichtige Gründe gelten etwa dauerndes, nachhaltiges Stören anderer Kursteilnehmer oder des Lehrpersonals, Nichtbeachtung der AGB, gesundheitliche Einschränkungen. Ersatzansprüche gegenüber Pole for Soul bestehen im Falle des Ausschlusses vom Unterricht nicht. Als Mitglieder ausgeschlossen wird ausdrücklich jede Person, die im rechtlichen Sinne zur Konkurrenz gehört. Insbesondere sind unter ‘Konkurrenz’ im Sinne dieser AGB Inhaber und Mitarbeiter von Poledance- und Tanzstudios, die zu gewerblichen Zwecken Dritten Tanzschritte, Bewegungsabläufe oder Choreographien vermitteln oder vorbezeichnete Tätigkeiten gewerblich ausführen oder für solche Personen in sonstiger Weise arbeiten zu verstehen. Dies gilt nicht für die Teilnahme an einmaligen Workshops durch externe Trainer sowie Gruppenangebote.

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9. Haftung

Pole for Soul haftet grds. nicht für Schäden des Mitglieds. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Pole for Soul, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Auch in diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.

Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in die Räumlichkeiten von Pole for Soul zu bringen. Von Seiten Pole for Soul werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem durch Pole zur Verfügung gestellten Spind begründet keinerlei Pflichten von Pole for Soul in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände.

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10. Schlussbestimmungen

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10.1. Änderungen dieser AGB

Pole for Soul ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Pole for Soul wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.

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10.2. Datenspeicherung

Das Mitglied ist mit der Speicherung und Übertragung seiner persönlichen Daten entsprechend der „Informationen für unsere Kunden und Mitarbeiter über die EU-Gesetzgebung für mehr Datenschutz“ durch Pole for Soul einverstanden.

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10.3. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Mitgliedsvertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

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11. Sonstiges

Mündliche Absprachen neben diesem Vertrag sind nicht getroffen worden. Jede Änderung dieses Vertrages bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel selbst

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